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Freie Schulen: Verfassungsgerichtsurteil schafft endlich Klarheit und sichert  Bildungsvielfalt in Sachsen

(Dresden) Der PARITÄTISCHE Sachsen begrüßt das heutige Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs zur Finanzierung Freier Schulen im Freistaat Sachsen. Der Landesgeschäftsführer Michael Richter sagt dazu: „Das heutige Urteil eröffnet endlich eine realistische Chance, dass freie Schulen dem staatlichen Schulsystem finanziell gleichgestellt werden. Damit besteht ein klarer Auftrag an die Staatsregierung, nun eine Gleichwertigkeit innerhalb des sächsischen Schulwesens herzustellen. Als besonders wichtig erachten wir hierbei den Schulgeldersatz für Kinder aus finanzschwachen Familien. Denn niemand darf von den Chancen und Möglichkeiten einer breit aufgestellten sächsischen Bildungslandschaft ausgeschlossen werden. Neben den finanziellen Aspekten sehen wir in dem Urteil auch eine faktische Anerkennung der Leistungen, die freie Schulen tagtäglich erbringen.“

Michael Richter betont die Rolle allgemeinbildender Schulen in freier Trägerschaft: „Gerade die freien Träger sind ein wichtige Triebfeder, um Bildungskonzepte weiterzuentwickeln. Davon profitiert das sächsische Bildungssystem insgesamt. So stoßen Ansätze wie beispielsweise der jahrgangsübergreifende Unterricht selbst im konservativen Lager auf positive Resonanz. Zudem sind freie Schulen immer auch Ausdruck des zivilgesellschaftlichen Engagements. Daher muss es dem Freistaat ein dringendes Anliegen sein, die freien Schulen als gleichwertige Partner zu stärken.“

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit mehr als 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedorganisationen sind ca. 33.000 hauptamtliche und etwa 11.000 ehrenamtliche Mitarbeiter/-innen tätig. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich, so z.B. 21 freie Schulen.

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