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Freie Träger klagen gegen Kita-Satzung der Landeshauptstadt

 

 

Ein Zusammenschluss freier Träger klagt gegen die bestehende Kita-Satzung der Landeshauptstadt Dresden, welche die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege regelt. Die Kläger sehen in der neugefassten Satzung einen unerlaubten Eingriff in die Trägerhoheit und reichen heute (2. Juli 2012) eine Normenkontrollklage beim sächsischen Oberverwaltungsgericht ein. Vorausgegangene Klärungsversuche mit der Stadt brachten keinen Erfolg.

„Die seit September 2011 geltende Kitasatzung greift unerlaubt in die Handlungsfreiheit der freien Träger ein“, erklärt Thomas Engel vom PARITÄTISCHEN Sachsen. „Wir haben versucht, eine Klärung mit der Stadt herbeizuführen - jedoch ohne Erfolg. Nun bleibt leider nur eine rechtliche Klärung.“ Bereits 2011 habe der PARITÄTISCHE ein Gutachten vorgelegt, welches eine teilweise Rechtswidrigkeit der Satzung bestätige. Dennoch sah die Stadt keinen Handlungsbedarf.

Hauptkritikpunkte sind die Regelungen zu den Schließ-, Betreuungs- und Öffnungszeiten sowie die damit verbundene Flexibilisierung von Arbeitszeiten. „Öffnungszeiten, die anzubietenden Betreuungszeiten sowie die Ausgestaltung der mit den Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge sind Angelegenheiten, die jeder Träger für seine Einrichtungen selbständig entsprechend dem Sächsischen Kindertagesstättengesetz regeln darf und muss“, betont Engel. Die Kita-Satzung der Landeshauptstadt stehe dem entgegen.

„Der Gesetzgeber hat für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen öffentlichem Träger und den freien Trägern festgelegt. Daher müssen einzelne Regelungen miteinander auf Augenhöhe verhandelt und vereinbart werden. Eine einseitige Normsetzung durch eine Satzung widerspricht dem Kinder- und Jugendhilfegesetz“, erläutert Christoph Stolte, Direktor des Diakonischen Werkes – Stadtmission Dresden e.V. Zudem seien schon jetzt die Vorgaben des sächsischen Bildungsplanes mit der vorhandenen Personaldecke kaum umzusetzen. Die Kita-Satzung verschärfe diese Situation zusätzlich.

Hintergrund: Mit Stadtratsbeschluss vom 23.06.2011 (SR/029/2011) gilt in Dresden eine neue ‚Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen‘ (Kita-Satzung). Sie regelt die Förderung von Kindern in allen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege sowie die Erhebung von Elternbeiträgen. Die Normenkontrollklage wird von mehreren freien Trägern in der Stadt Dresden getragen. Unterstützer sind: Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen, Diakonie-Stadtmission Dresden, Caritasverband für Dresden, AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH sowie mehrere Kindertagespflegepersonen.

Für weitere Informationen und Presseanfragen:

Thomas Engel
(PARITÄTISCHER Sachsen, Leiter der Regionalgeschäftsstelle Dresden-Stadt)
Tel.: 0351/ 49 166 53
Mobil: 0171/ 19 881 46
E-Mail: Thomas.Engel@parisax.de

Christoph Stolte
(Direktor, Diakonischen Werkes – Stadtmission Dresden e.V.)
Tel.: 0351/ 81 72 340
E-Mail: Christoph.Stolte@diakonie-dresden.de