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Gesetzesänderung in der Kinder- und Jugendhilfe diskriminiert unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Gemeinsame Pressemitteilung: Paritätischer Gesamtverband, Deutscher Kinderschutzbund Bundesverband, Kinderschutz-Zentren, Deutsches Kinderhilfswerk e.V., Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, PRO ASYL

(Berlin) Als „Diskriminierung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“ kritisieren Sozialverbände und Organisationen die Pläne der Bundesregierung, den Ländern die Möglichkeit zu geben, die Standards bei der Aufnahme und Betreuung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen abzusenken.

Künftig soll es den Ländern erlaubt sein, die Kostenerstattungen an Kommunen einzustellen, wenn es keine gesonderten Rahmenverträge für Spezialeinrichtungen für Flüchtlinge gibt. Die Gesetzesänderung soll morgen im Kabinett verabschiedet werden.

„Mit einer solchen Entscheidung werden Kinder und Jugendliche minderen Rechts geschaffen“, kritisiert der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. Konsequenz dieser Regelung wäre ein Zwei-Klassen-System in der Kinder- und Jugendhilfe.

„Diese Regelung verletzt den Gleichheitsgrundsatz“, sagt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.  Es dürfe kein Unterschied zwischen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und in Deutschland geborenen Kindern- und Jugendlichen gemacht werden. „Diese Regelung ist ein Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention“, betont Schneider. 

Einige Länder würden ihre Kommunen bereits sehr engagiert bei der Bewältigung der Herausforderungen durch die teilweise hohen Zuwanderungszahlen unterstützen, loben die Sozialverbände und Organisationen. Es müsse weiterhin gewährleistet sein, den Kommunen die Aufwendung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten.

Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.

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