(Berlin) Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar, klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme. Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich eine Absage zu erteilen.
„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000 Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze auszuhebeln.“
Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.
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