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Gute-Kita-Vertrag: Kita-Qualität auch nach 2022 absichern

Symbolbild: Kinder und Erzieherin spielen gemeinsam mit bunten Bausteinen. (Foto: Monkey Business/ Fotolia.com)

(Dresden) Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen begrüßt den Einsatz von Bundesmitteln für Qualitätsverbesserungen in sächsischen Kitas. Gleichzeitig fordert der Verband klare Aussagen dazu, wie es nach dem Auslaufen der Bundesmittel im Jahr 2022 weitergeht.

„Mit dem Gute-Kita-Gesetz greift der Bund den Ländern bei der Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung unter die Arme. Das begrüßen wir, denn Sachsen hat im Bundesvergleich viel aufzuholen. Bei der Umsetzung des im Sächsischen Bildungsplan formulierten Qualitätsanspruchs liegen wir ebenfalls noch zurück“, sagt Michael Richter, Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Sachsen, mit Blick auf die Unterzeichnung des Gute-Kita-Vertrag am 13.Juni 2019 in Dresden.

In einer Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Bund erklärt sich Sachsen bereit, die Bundesgelder für die Finanzierung der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit einzusetzen. Bereits seit Anfang Juni stehen Fachkräften bis zu zwei Stunden pro Woche zur Verfügung, in denen beispielsweise die pädagogische Arbeit vor- und nachbereitet oder Elterngespräche geführt werden können. Bisher mussten Erzieher*innen dies oft außerhalb der Regelarbeitszeit leisten. Die dafür anfallenden Kosten kann der Freistaat künftig aus den Bundeszuschüssen bestreiten. Die finanziellen Zusagen des Bundes gelten jedoch nur bis 2022. Der Paritätische Sachsen fordert deshalb vom Kultusminister klare Perspektiven für die Zeit nach diesem Termin.

„In den letzten Jahren ist Sachsen wichtige Schritte zur Verbesserung der Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung gegangen. Wir dürfen jetzt nicht stehen bleiben. Als nächstes muss die Ausbildung auf die Tagesordnung, denn der Fachkräftebedarf ist hoch. Wir schlagen daher vor, notwendige Kapazitäten für die Praxisanleitung in den Einrichtungen zu schaffen. Angehende Erzieher*innen müssen während ihrer berufspraktischen Phasen gut begleitet werden. Das ist für die Ausbildungsqualität wichtig und wirkt motivierend auf künftige Fachkräfte“, betont Michael Richter.

Hintergrund: Am 13. Juni 2019 unterzeichnen Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Kultusminister Christian Piwarz den Bund-Ländervertrag zur Umsetzung des „Gute-KiTa-Gesetzes“. Der Bund stellt den Ländern bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro für Qualitätsverbesserungen in der frühkindlichen Bildung zur Verfügung. Auf Sachsen entfallen rund 269 Millionen Euro.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit fast 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2200 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich. Etwa 30 Prozent der rund 3000 Kitas in Sachsen werden von Mitgliedsorganisationen des Verbandes betrieben.

Für Presseanfragen:

Thomas Neumann (Pressesprecher, Paritätischer Wohlfahrtsverband Sachsen)
Tel: 0351/ 828 71 122
E-Mail: Thomas.Neumann(at)parisax.de