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Hartz IV: Regelsätze bedarfsgerecht erhöhen!

Ein Holzstempel mit dem Aufdruck Hartz-IV liegt auf einem Antragsformular für Leistungen nach dem SGB II. (Foto: K. F. Dominik/ pixelio.de)

(Berlin) Anlässlich der heutigen Beratung zur Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung im Deutschen Bundestag appelliert der Paritätische Wohlfahrtsverband an die Abgeordneten, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zu folgen und stattdessen endlich eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze zu beschließen. Die geplante Anhebung der Regelbedarfe zum 1.1.2021 um 14 Euro für (alleinstehende) Erwachsene und noch deutlich geringere Beträge für Kinder und Jugendliche sei realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig. Der Verband wirft der Bundesregierung  „statistische Trickserei und unverschämtes Kleinrechnen“ vor, Fehler und Schwächen der umstrittenen Methodik zur Regelbedarfsermittlung würden einfach fort- und festgeschrieben. Das Parlament sei nun gefordert, diesen armutspolitischem Totalausfall der Bundesregierung zu korrigieren.

Die derzeit gewährten Leistungen in Hartz IV schützen nicht vor Armut, wie der Paritätische in mehreren Expertisen nachgewiesen hat. Den Betroffenen fehle es insbesondere an Geld für eine ausgewogene, gesunde Ernährung und auch ein Mindestmaß an sozialer, politischer und kultureller Teilhabe sei entgegen der verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet. “Alle Expert*innen sind sich einig, unter 600 Euro reicht es auf keinen Fall, um über den Monat zu kommen. Hartz IV schützt nicht vor Armut, es manifestiert sie”, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. “Es fehlt nicht an belastbaren Zahlen und Modellen. Was es braucht, ist den politischen Willen, Armut in diesem reichen Land wirklich zu verhindern“, so Schneider.

Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste ein armutsfester Regelsatz 644 Euro (für alleinlebende Erwachsene) betragen. Bei den Berechnungen sind die umstrittenen und auch bereits von anderen kritisierten statistischen Manipulationen im Regelsatz herausgerechnet. Die direkten Mehrkosten zur Umsetzung des Vorschlags werden auf 14,5 Milliarden Euro geschätzt. Die nun vorgesehene Anhebung um 14 Euro für einen erwachsenen Alleinlebenden auf dann 446 Euro sei dagegen bei weitem nicht ausreichend, um das soziokulturelle Existenzminimum zu sichern, wie auch andere Sozialverbände und unter anderem die Fraktionen von DIE LINKE und Bündnis 90/ Die Grünen wiederholt kritisiert haben.

Der Paritätische kritisiert, dass die Bundesregierung bisher keinerlei Bereitschaft erkennen lässt, die finanzielle und soziale Lage von Hartz IV-Beziehenden zu verbessern. Gerade in der aktuellen Krisensituation bedeute der Alltag mit Hartz IV existenzielle Not. Neben einer grundsätzlich endlich bedarfsgerechten Anhebung der Regelsätze seien daher auch sofortige finanzielle Hilfsmaßnahmen erforderlich, fordert der Verband. “Man kann es drehen wie man will, gegen Armut hilft Geld. Doch die Bundesregierung hat für die Ärmsten in diesem Land ganz offensichtlich wenig übrig. Da, wo die Bundesregierung bisher versagt, ist jetzt das Parlament gefragt”, so Schneider.

Für Presseanfragen:

Gwendolyn Stilling (Pressesprecherin, Der Paritätische Gesamtverband)

Telefon: 030 24636-305
E-Mail: pr(at)paritaet.org