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Hartz IV Regelsätze: Paritätischer Gesamtverband kritisiert Gesetzentwurf in aktueller Stellungnahme scharf

Ein Holzstempel mit dem Aufdruck Hartz-IV liegt auf einem Antragsformular für Leistungen nach dem SGB II. (Foto: K. F. Dominik/ pixelio.de)

(Berlin) Der Paritätische Wohlfahrtsverband wirft der Bundesregierung „unverschämtes Kleinrechnen“ der Regelsätze in Hartz IV vor. In einer aktuellen Stellungnahme kritisiert der Verband den Referentenentwurf aus dem BMAS zur anstehenden Neuermittlung der Regelsätze in der Grundsicherung scharf. Fehler und Schwächen der bisherigen Methodik würden fort- und festgeschrieben, im Ergebnis seien die ab 2021 vorgesehenen Leistungen systematisch kleingerechnet, lebensfern und in keiner Weise bedarfsgerecht, wie insbesondere an den Leistungen für Kinder und Jugendliche deutlich werde. Das Ziel der Grundsicherung, zumindest in bescheidenem Rahmen Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen, werde so deutlich verfehlt.

In den Berechnungen des BMAS wird das so genannte Statistikmodell in unsystematischer und intransparenter Weise mit normativen Setzungen vermischt und durch willkürliche Eingriffe zum Zweck der Kostensenkung ad absurdum geführt, so die Kritik des Paritätischen. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands: „Was wir bei der Berechnung der Regelsätze erleben ist keine Statistik, sondern ihr Missbrauch. Allein wenn die Bundesregierung das von ihr selbst gewählte Statistikmodell konsequent und methodisch sauber anwenden würde, müsste der Regelsatz nicht bei 439 Euro, sondern bei über 600 Euro liegen.“ Die Leistungen für Kinder und Jugendliche, die noch einmal deutlich niedriger liegen, entbehrten dabei jeglicher seriösen statistischen Grundlage.

Der Paritätische kritisiert, dass Politik hier einmal mehr die verfassungsrechtlich eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bewertung der Regelbedarfe ausschließlich zur Kürzung nutzt. „Niedrige Ausgaben der Referenzgruppe sind grundsätzlich kein Beleg für einen niedrigen Bedarf, sie können insbesondere auch Ausdruck von Budgetrestriktionen sein. Aufgrund dessen liegt es näher, dass in einem bedarfsorientierten Ermittlungsverfahren Anpassungen nach oben vorgenommen werden, nicht umgekehrt“, heißt es in der Stellungnahme. Schon ein oberflächlicher Blick auf einzelne Regelbedarfspositionen belege das. „Wenn etwa für die gesamten Hygienebedarfe von Babys und Kleinkindern, inklusive etwa Windeln, in einem Monat lediglich 7,66 Euro zugestanden werden, ist das offensichtlich realitätsfern und bedarf einer Anpassung nach oben.“

Besonders rigide Kürzungen zeigen sich bei allem, was im weitesten Sinne mit sozialer Teilhabe zu tun hat, wie der Verband in der Stellungnahme nachweist:„Teilhabe am soziokulturellen Leben in der Gemeinschaft wird praktisch nur soweit bei der Regelbedarfsermittlung berücksichtigt, wie es außerhalb der Gemeinschaft stattfindet.“ Die Streichungen folgen dabei im Wesentlichen – mit Ausnahme der Anerkennung der Kosten für Handynutzung – dem Vorgehen bei den vorangegangenen Regelbedarfsermittlungen. „Der Arbeitsminister führt in dem vorliegenden Entwurf fast alle Tricks der damaligen Arbeitsministerin von der Leyen fort, gegen die die SPD als Oppositionspartei 2010 noch empört Sturm gelaufen ist. Es ist ein Trauerspiel und für die Betroffenen einfach nur bitter, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat“, so Schneider.

Die ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden auf www.der-paritaetische.de

Für Presseanfragen:

Gwendolyn Stilling (Pressesprecherin, Der Paritätische Gesamtverband
Telefon: 030 24636-305
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