(Berlin) Scharfe
Kritik übt der Paritätische Wohlfahrtsverband an den Plänen des
Bundesfinanzministers, das Kindergeld lediglich um sechs Euro und das auch noch
gestreckt über einen Zeitraum von zwei Jahren zu erhöhen. Es sei unerhört, wie
der Finanzminister aus haushaltspolitischem Kalkül Familien in Deutschland die überfällige
Anhebung des Kindergeldes von mindestens 20 Euro vorenthalte und Familien im
Hartz-IV-Bezug ganz im Regen stehen lasse.
„Der
Finanzminister erkauft sich die „schwarze Null“ zum Preis wachsender
Ungleichheit in dieser Gesellschaft. Diese Mini-Kindergelderhöhung ist ein
schlechter Witz. Der Verzicht auf eine grundlegende Reform des Kinderzuschlags
und die Ignoranz gegenüber der schwierigen Situation Alleinerziehender dagegen
ist armutspolitisch grob fahrlässig“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer
des Paritätischen Gesamtverbandes.
Der Verband
weist daraufhin, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung durch die
steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um 93 Euro höher ist als
das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten. „Es ist einfach ungerecht, wenn
die Kinder von Spitzenverdienern deutlich höher gefördert werden als Kinder von
Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz leer
ausgehen. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein“, mahnt Schneider.
Ziel müsse die Angleichung des Kindergeldes an den Entlastungseffekt der
Steuerfreibeträge sein. Der Paritätische fordert eine deutliche und sofortige
Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro und einen Freibetrag in selber Höhe für
Hartz-IV-Bezieher, damit diese künftig wenigstens einen kleinen Teil des
Kindergeldes behalten dürfen. Darüber hinaus sei eine umfassende Reform des
Familienlastenausgleichs erforderlich.
Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs
Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als
Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen
und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich,
repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer
fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Belangen.
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