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Kitasatzung Dresden: Urteil des Oberverwaltungsgerichts stärkt freie Kitaträger

 

 

OVG bewertet Kitasatzung der Landeshauptstadt als rechtswidrig - Urteil hat Auswirkung auf ganz Sachsen

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband begrüßt das heutige Urteil des sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Kitasatzung der Landeshauptstadt. Damit gibt das OVG den freien Trägern Recht, die in der Dresdner Regelung einen unerlaubten Eingriff in die Trägerhoheit sahen.

Hauptkritikpunkte der Kläger waren die in der Satzung vorgegebenen Regelungen zu den Schließ-, Betreuungs- und Öffnungszeiten sowie der damit verbundene Flexibilisierung von Arbeitszeiten. „Jeder Träger muss für seine Einrichtungen selbstständig regeln können, welche Öffnungszeiten und Betreuungszeiten er anbieten kann. Dies gilt auch  für die Ausgestaltung der mit den Eltern abzuschließenden Betreuungsverträge. Hier sind allein die Vorgaben des Sächsischen Kindertagesstättengesetzes maßgebend. Das hat das OVG mit seinem heutigen Urteil bestätigt“, sagt Birgitta Müller-Brandeck, amtierende Landesgeschäftsführerin des PARITÄTISCHEN Sachsen zum heutigen Urteil.

Bereits im Vorfeld der im Sommer vergangenen Jahres durch mehrere freie Träger eingereichten Klage, hat der PARITÄTISCHE mit einem Rechtsgutachten die Satzung der Landeshauptstadt in Frage gestellt. Dass die Richter mit der heutigen Rechtsprechung eine Art Grundsatzurteil fällen sieht der Verband positiv. „Wir kennen die Urteilsbegründung noch nicht im Einzelnen, aber es ist davon auszugehen, dass die heutige Verhandlung Auswirkungen auf ganz Sachsen hat. Die Rechte der freien Träger sind dadurch gestärkt worden und für die Eltern ist somit die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Angeboten der Kindertagesbetreuung mit ihren spezifischen Ausprägungen gesichert“, zeigt sich die amtierende Landesgeschäftsführerin erfreut.

Hintergrund: Mit Stadtratsbeschluss vom 23.06.2011 (SR/029/2011) gilt in Dresden eine neue ‚Satzung der Landeshauptstadt Dresden zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen‘ (Kita-Satzung). Sie regelt die Förderung von Kindern in allen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege sowie die Erhebung von Elternbeiträgen. Die Normenkontrollklage wurde von mehreren freien Trägern in der Stadt Dresden getragen. Unterstützer sind: Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Sachsen, Diakonie-Stadtmission Dresden, Caritasverband für Dresden, AWO Kinder- und Jugendhilfe gGmbH sowie mehrere Kindertagespflegepersonen.

Stichwort: Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Sachsen ist mit derzeit rund 500 Mitgliedsorganisationen der größte Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege im Freistaat. In den Mitgliedorganisationen sind ca. 26.000 hauptamtliche und ca. 11.000 ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Sachsenweit betreiben die Mitgliedsorganisationen mehr als 2100 Einrichtungen und Dienste im Sozial- und Bildungsbereich.

Für Presseanfragen:
Thomas Neumann, Pressereferent
PARITÄTISCHER Sachsen
Tel.: 0351/ 49 166 54
E-Mail: thomas.neumann@parisax.de