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Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch: § 219a ersatzlos streichen!

Eine brünette Frau hält ihre Handfläche den Betrachtenden entgegen und signalisiert dadurch ein klares Stopp.

Der heute vom Kabinett gebilligte Entwurf für ein Gesetz zur „Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“ wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband scharf kritisiert. Der zwischen Union und SPD ausgehandelte Kompromiss sei halbherzig und stelle eine massive Einschränkung des Informations- und Selbstbestimmungsrechtes von Frauen dar. Der Verband warnt vor neuen Rechtsunsicherheiten für Ärztinnen und Ärzte und fordert die ersatzlose Streichung des umstrittenen Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch.

„Informationen über Schwangerschaftsabbrüche müssen für alle Frauen frei zugänglich sein. Dass Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, künftig zwar über das ob, weiterhin aber nicht über das wie informieren dürfen sollen, ist absurd“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. „Dieser Kompromiss ist gleichermaßen ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen als auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten“, so Schneider.

Der geplante Verweis der betroffenen Frauen auf eine durch öffentliche Behörden geführte Liste sei zudem Ausdruck staatlicher Bevormundung und eine völlig überflüssige Bürokratisierung. „Statt Frauen in akuten Notsituationen den selbstbestimmten Zugang zu Informationen so leicht wie möglich zu machen, sollen sie in dieser höchstpersönlichen Lebensfrage auf Institutionen verwiesen werden, die fern ihrer Lebenswirklichkeit liegen. Das ist nicht nur schikanös, sondern auch frauenfeindlich“, kritisiert Schneider.

Der Paritätische Gesamtverband fordert die ersatzlose Streichung des § 219a StGB sowie einen altersunabhängigen Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen. Es gehe nicht zuletzt darum, die „zutiefst menschenrechtliche Dimension der in Frage stehenden sexuellen und reproduktiven Rechte sowie der Informationsrechte von Frauen und Mädchen“ zu wahren, heißt es in der verbandlichen Stellungnahme zum vorliegenden Gesetzesentwurf.


Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.

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