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Paritätischer fordert mehr Chancen für Langzeitarbeitslose im Sozialen Arbeitsmarkt

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(Berlin) Der Paritätische Wohlfahrtsverband sieht beim heute im Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Teilhabechancengesetzes, mit dem der Soziale Arbeitsmarkt umgesetzt werden soll, noch Nachbesserungsbedarf. Grundsätzlich begrüßt der Verband die Intention des Gesetzentwurfs, Langzeitarbeitslose in öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen zu bringen. Das schafft für Langzeitarbeitslose neue Möglichkeiten zur sozialen Teilhabe und langfristige Chancen, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Der Paritätische sieht dennoch an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf.

Von dem Gesetz profitieren sollen nur Arbeitslose, die mindestens sieben Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen und keine nennenswerten Beschäftigungen hatten. „Schon deutlich kürzere Zeiten in verfestigter Arbeitslosigkeit führen nach aller Erfahrung bei vielen Betroffenen zu massiven gesundheitlichen Belastungen und sozialer Ausgrenzung. Deswegen muss deutlich früher geholfen werden“ erklärt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Er plädiert dafür, dass das Gesetz spätestens nach  vier Jahren durchgängiger Arbeitslosigkeit Angebote ermöglicht.

Weiterhin kritisiert Hesse, dass sich der im Gesetz vorgesehene Lohnkostenzuschuss lediglich am Mindestlohn orientiert. „Das schafft falsche Anreize und öffnet Lohndrückerei Tür und Tor. Zugleich ist es  eine Benachteiligung gegenüber Betrieben, die nach Tarif zahlen“ findet Hesse. Eine Orientierung am regulären Lohn  sollte  deshalb der Maßstab sein.

Ein dritter Punkt, den der Paritätische kritisiert, ist die Finanzierung. Ob die im Koalitionsvertrag versprochenen Mittel von vier Milliarden Euro tatsächlich für den Sozialen Arbeitsmarkt eingesetzt werden, ist äußerst fraglich, denn die Jobcenter werden die Gelder auch zum Stopfen von Haushaltslöchern für ihre Verwaltungskosten verwenden. Daher fordert der Paritätische, dass es eine klare Zweckbindung der Mittel gibt.

„Nach aktuellem Stand bietet das Teilhabechancengesetz zu wenige Chancen zur Teilhabe für Langzeitarbeitslose. Das Gesetz greift zu spät, spart am Lohn der Beschäftigten und hat keine verlässliche Finanzierung. Erst wenn diese Punkte nachkorrigiert werden, verdient es seinen wohlklingenden Namen“ so Werner Hesse.

Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.

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