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Paritätischer kritisiert Mängel am Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

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Deutliche konzeptionelle und inhaltliche Kritik am Entwurf des fünften Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung formuliert der Paritätische Wohlfahrtsverband in einer aktuellen Stellungnahme. Der Paritätische erneuert seine Forderung nach einer unabhängigen Armutsberichterstattung durch eine regierungsexterne Kommission.

Der 655-seitige Berichtsentwurf enthalte zwar durchaus richtige wie alarmierende Fakten, etwa Daten zur wachsenden sozialen Spaltung der Gesellschaft und dem kontinuierlichen Anstieg der Armutsquote, bleibe jedoch eine ehrliche Bewertung und konkrete Handlungsvorschläge schuldig, so die Analyse des Paritätischen. „Wir haben in Deutschland kein Erkenntnisdefizit und unter Fachleuten ist auch völlig klar, was zu tun wäre, wir haben jedoch ein politisches Handlungsdefizit“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Der Paritätische kritisiert in seiner Stellungnahme unter anderem, dass der Bericht an keiner Stelle auf das Problem der „verdeckten Armut“ eingeht und die Perspektive von Armut betroffener Menschen nicht ausreichend berücksichtigt werde. Darüber hinaus werde insbesondere das aktuelle Ausmaß der Vermögensungleichheit in Deutschland nur völlig unzureichend abgebildet. Schließlich setze die Bundesregierung die schlechte Praxis der Vorgängerregierungen fort, wissenschaftliche Erkenntnisse aus dem Bericht zu tilgen, wenn sie politisch nicht opportun erscheinen, wie der Verband am Beispiel von Passagen zur politischen Repräsentation und Partizipation einkommensarmer Menschen dokumentiert, die aus früheren Berichtsentwürfen gestrichen wurden.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier.

Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.

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