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Reform der Leistungen für Asylbewerber: Paritätischer kritisiert Regierungspläne als inhuman und verfassungswidrig

 

 

(Berlin) Als inhuman und verfassungswidrig kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die auf Nothilfe und Akutversorgung beschränkte medizinische Versorgung von Flüchtlingen in Deutschland. Der jetzt bekannt gewordene Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes klammere den Bereich der medizinischen Versorgung komplett aus und ignoriere damit die Grundrechte in Deutschland lebender Flüchtlinge.

„Dass Asylbewerbern in unserem Land der Zugang zu vollen medizinischen Leistungen verwehrt wird, ist skandalös. Diese Diskriminierung verstößt gegen das Grundgesetz und geltendes EU-Recht. Es ist ein Gebot der Humanität, eine umfassende Gesundheitsversorgung für alle Menschen gleichermaßen sicherzustellen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus.“, so Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Der vorliegende Gesetzentwurf werde damit den Auflagen des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom Juli 2012 nicht gerecht.

Aus der Beratungspraxis im Paritätischen werde seit Jahren von Problemen berichtet, wenn es um die Kostenübernahme für Brillen, Hörgeräte oder Zahnbehandlungen, der Behandlung chronischer Erkrankungen bzw. Behinderungen von Leistungsbeziehern des AsylbLG geht. „Insbesondere eine angemessene medizinische Versorgung Traumatisierter oder chronisch Kranker ist nicht gewährleistet“, so der Gesundheitsexperte Rosenbrock. Gerade auch für minderjährige Flüchtlingskinder sei es zentral, dass sie vom ersten Tag an auch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen könnten.

Geplante Verbesserungen beispielsweise bei der Begrenzung der Bezugsdauer bzw. für einige Zielgruppen, können nach Ansicht des Verbandes nicht darüber hinwegtäuschen, dass grundsätzliche Missstände nicht behoben werden und eine große Gruppe von Menschen weiterhin von diskriminierenden Einschränkungen betroffen ist. Der Paritätische bekräftigt daher seine Forderung nach einer ersatzlosen Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und damit die Gleichbehandlung von Asylbewerbern mit Hartz IV- und Sozialhilfebeziehern.

Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen.

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