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Rentenreform: Stärkere Finanzierung aus Steuermitteln erforderlich

 

 

(Berlin) Auf in der Sache positive Resonanz stoßen die Rentenpläne des Bundesarbeitsministeriums beim Paritätischen Wohlfahrtsverband. Zugleich kritisiert der Verband jedoch die Pläne zur Rentenfinanzierung und fordert eine deutlich stärkere Finanzierung aus Steuermitteln.

„Die Pläne sind gut, ihre Finanzierung jedoch unsozial. Die Finanzierung der Verbesserungen bei der Mütterrente über Beitragsmittel ist die denkbar ungerechteste Form der Finanzierung. Während Niedrigverdiener die volle Zeche zahlen müssen, kommen Spitzenverdiener oder Menschen, die von ihren Kapitaleinkünften leben, völlig ungeschoren davon“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Der Geburtsfehler dieser Koalition, Steuererhöhungen rigoros auszuschließen, schlägt hier mit all seinen Ungerechtigkeiten zum ersten Mal durch. Die Bundesregierung muss ihr Tabu der Steuererhöhungen schnellstmöglich fallen lassen, um die bewährten Prinzipien unserer Rentenversicherung nicht ernsthaft zu beschädigen und zu einer sozial gerechten Finanzierung sozialstaatlicher Aufgaben zurückzukehren.“

Der Verband begrüßt insbesondere die geplante Reform der Erwerbsminderungsrente und die verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten, wobei er sich für die volle Gleichstellung aller Mütter ausspricht. „Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein. Alle Mütter verdienen die volle Anerkennung ihrer Erziehungszeiten“, so Schneider. Der vorliegende Entwurf sehe für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, zwar eine Verbesserung jedoch keine Gleichstellung mit den Müttern jüngerer Kinder vor. Hier sei im Sinne der Gleichbehandlung noch einmal nachzubessern.

Der Paritätische Gesamtverband ist einer der sechs Spitzenverbände der  Freien Wohlfahrtspflege in der Bundesrepublik. Als Dachverband von über 10.000 eigenständigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen im Sozial- und Gesundheitsbereich, repräsentiert und fördert er seine Mitgliedsorganisationen in ihrer fachlichen Zielsetzung sowie ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belangen. Durch verbandseigene Institutionen trägt er zur Erhaltung, Zusammenarbeit und Neugründung von Organisationen und Einrichtungen der Sozialarbeit bei.

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