Was bedeutet das Besserstellungsverbot in der Praxis?
Abgesagt!
Hinweis: Die regionale Informationsveranstaltung kann aus organisatorischen Gründen leider nicht wie geplant stattfinden. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bis dahin empfehlen wir die Publikation des Paritätischen Gesamtverbandes: Das zuwendungsrechtliche Besserstellungsverbot - eine Handreichung
Das Besserstellungsverbot ist ein wichtiges Gebot im Zuwendungsrecht. Als Bestandteil des Haushaltsgesetzes sowie der Anbest- I/ P ist es normiert und bindet die Verwaltung unmittelbar. Bei der Anwendung des Besserstellungsverbots treten jedoch zahlreiche Fragen und Unsicherheiten auf. Erschwerend wirken dabei unterschiedliche Interpretationen seitens der zuständigen Ämter. Die Informationsveranstaltung der Regionalgeschäftsstellen beleuchtet aktuelle Entwicklungen, praxisrelevante Fälle sowie einschlägige Rechtsprechungen.
- Welche rechtlichen Grundlagen und Grundsätze liegen dem Besserstellungsverbots zugrunde?
- Wann geht die Bindungswirkung auf den Zuwendungsempfänger über?
- Welche Bestandteile können geprüft und verglichen werden?
- Welcher Zeitraum ist dabei maßgeblich?
- Was, wenn sich unterjährig Veränderungen bei der Vergleichbarkeit ergeben?
- Gibt es Spielräume, über das Besserstellungsverbot hinaus zu vergüten?
- Welche Risiken bestehen bei einer Besserstellung gegenüber Beschäftigten im öffentlichen Dienst?
Diese und ähnliche Themen sowie individuelle Fragen der Teilnehmenden stehen im Fokus. Zur Veranschaulichung werden praxisnahe Beispiele aufgegriffen – etwa zur Eingruppierung nach geltenden Tarifverträgen, zum relevanten Stichtag bei Antragstellungen, sowie zum Vergleich von Arbeitsbedingungen, wobei deutlich wird, dass es nicht ausschließlich um monetäre Aspekte geht.
Für einen Impuls und den anschließenden Austausch steht Anuschka Novakovic, Referentin für die Grundlagen der Finanzierung im Paritätischen Gesamtverband, zu Verfügung. Zudem hat der Paritätische Gesamtverband eine Handreichung zu dem Thema erstellt.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Unterstützungsbedarf benötigen. Teilen Sie uns das bitte im Freifeld der Online-Anmeldung mit.
Die Veranstaltung richtet sich ausschließlich an Personen aus Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Sachsen.
| Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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24.10.2025
10:00 - 13:00 Uhr |
Haus der Gewerkschaften, Beratungsraum Erdgeschoss Augustusburger Straße 33 09111 Chemnitz |
Sie haben Fragen oder benötigen Hilfe bei der Anmeldung?
Bitte sprechen Sie uns an:
0351/ 828 71 0
