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anspiel. 2.2023: Vorfahrt für Gemeinnützigkeit

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Gemeinnützige Organisationen erbringen Leistungen für die Gemeinschaft, aktivieren die Zivilgesellschaft und sind somit Stütze unseres demokratisch verfassten Gemeinwesens. Die aktuelle Ausgabe blickt näher auf das Thema Gemeinnützigkeit.

Gemeinnützigkeit geht weit über das hinaus, was § 52 der Abgabenordnung beschreibt. In einer Gesellschaft, in der persönliche und ökonomische Leistungsfähigkeit dominieren, ist die Gemeinnützigkeit ein wichtiger Freiraum. In ihm ist es möglich, die Menschen als solche zu sehen. Ihnen mit ihren Interessen, Bedarfen und Anliegen Aufmerksamkeit zu schenken. Deshalb bedarf es des Schutzraumes sowie der daran geknüpften Pflichten, wie sie die Abgabenordnung den gemeinnützigen Akteur*innen zuspricht und auferlegt.

Doch damit existiert Gemeinnützigkeit nicht in einer kuscheligen Sonderwelt. Sie verfolgt immer ein Ziel und stößt dabei auch auf Widerstände. Dabei vermag sie es, eine der wertvollsten Ressourcen eines freien Gemeinwesens zu aktivieren: die Zivilgesellschaft.

Gemeinnützige Organisationen tragen in besonderer Weise zum Fundament unserer Demokratie bei und sind zugleich abhängig von ihr. Die Zivilgesellschaft, eine engagierte Bürger*innenschaft gehört untrennbar zum Wesenskern unserer freiheitlich und demokratisch verfassten Grundordnung.

Neben den vielen konkreten Leistungen, die gemeinnützige Akteur*innen erbringen, sind sie daher in besonderer Weise gefordert, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken, und Position gegen jene Meinungen zu beziehen, die Menschenfeindlichkeit und Ideologien der Ungleichwertigkeit propagieren. Denn eins ist klar: Ein entscheidendes Argument für den Bestand der Gemeinnützigkeit ist und bleibt die Gemeinwohlorientierung. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn Teilhabe und Respekt für alle Menschen gelten. Gemeinnützigen Akteur*innen muss es also schon im ureigensten Interesse darum gehen, demokratisches Handeln zu fördern und den Dialog auf Augenhöhe zu führen, aber auch einzufordern.

Gleichzeitig ist der Staat in der Pflicht, gute Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Dazu gehört auch eine adäquate Finanzierung. Denn sie ist eine Investition in die Menschen vor Ort, in den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Demokratie gleichermaßen.

Dass jedoch zwischen Förderpraxis und den Besonderheiten gemeinnützig verfasster Organisationen ein Spannungsfeld besteht, legt Simone Zimmermann in ihrem Beitrag zu diesem Heft sehr treffend dar.

Im Interview erklärt Micheal Richter, was Gemeinnützigkeit für die Arbeit des Paritätischen Sachsen bedeutet und wie der Verband seinem Auftrag nachkommt.

Wir hoffen, Ihnen auch mit dieser Ausgabe unseres Verbandsmagazins einige interessante Impulse zu bieten.