Materialien zur Kommunikation
Sie haben unsere Sozial- und bildungspolitischen Lösungsvorschläge gelesen und möchten einen oder mehrere unterstützen? Machen Sie mit und teilen Sie die Positionen über Ihre Medien. Auf dieser Seite können Sie Materialien zu den jeweiligen Themen herunterladen und für Ihre Kommunikation nutzen.
In allen Themenpaketen ist ein A4 Plakat enthalten. Drucken Sie es aus und hängen Sie es in Ihrer Einrichtung auf. Nutzen Sie das Plakat als Gesprächsangebot und machen Sie auf Ihr jeweiliges Anliegen aufmerksam. Zudem enthalten die Themenpakete jeweils Bilder zum Teilen auf Ihren Social-Media-Kanälen. Es sind Bilder im Format für facebook, Instagram und X (ehemals Twitter) enthalten. Wenn Sie passende Formate für weitere Plattformen wünschen sprechen Sie uns an. Alle Dateien sind jeweils als Themenpaket in einem zip-Archiv verpackt.
Lassen Sie uns gemeinsam die Lösungsvorschläge stark machen und dafür sorgen, das sie in der kommenden Legislaturperiode in Sachsen eine Rolle spielen.
Sachsen braucht ein Landespflegegesetz. In ihm sollen alle pflegerelevanten landesrechtlichen Regelungen, Anforderungen und Fördermöglichkeiten gebündelt werden. Dabei sollte es die kommunale Planung und Steuerung stärken, Investitionen unterstützen, eine Beratungsstruktur vor Ort absichern und Ausbildung fördern.
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Die derzeit sinkenden Kinderzahlen haben laut geltendem Fachkraft-Kind-Schlüssel zur Folge, dass mindestens 5000 Vollzeit-Fachkräfte bis 2030 verloren gehen. Um das zu verhindern und die Bildungsqualität in Kitas zu stärken, muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel im sächsischen Kitagesetz flexibler gestaltet werden.
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Die Jugendpauschale ist ein wichtiges Förderinstrument, das unmittelbar auf die Entwicklung und den Fortbestand der Angebote in den Regionen Einfluss nimmt. Sie ist in das Landesjugendhilfegesetz aufzunehmen und ihre Berechnung dabei den finanziellen und demographischen Herausforderungen der nächsten Jahre entsprechend zu gestalten.
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Integration darf nicht von politischer Stimmung, fiskalischen Erwägungen oder dem Wohnort abhängig gemacht werden. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und Chancengleichheit sind klar definierte, vergleichbare Standards und die entsprechende Finanzierungsverantwortung zwischen Land und Kommune gesetzlich zu regeln.
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Das professionelle Zusammenwirken von Schulen und Horten - hin zu einem gemeinsamen Bildungsverständnis, das vom Potential des Kindes ausgeht - sollte in Sachsen über einen Rahmenvertrag gestaltet werden. Darin sind Ziele, Aufgaben und Verantwortungen zwischen Schulen und Horten zu benennen und die jeweiligen Fachkompetenzen zu achten.
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Sachsen braucht eine zentrale Fachstelle für Gemeindepsychiatrie. Sie kann verlässliche Daten zur Versorgung psychisch Erkrankter ermitteln und regionale Bedarfsplanungen zielgenau unterstützen. Als Frühwarnsystem werden Versorgungslücken aufgedeckt und Angebotsbedarfe beschrieben. Zudem fördert sie den Informationsaustausch und stärkt so die Versorgungslandschaft.
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Um Integrationschancen benachteiligter Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit zu verbessern, werden in Sachsen derzeit Vorhaben über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Um diese Angebote trotz rückläufiger ESF-Förderung über 2027 hinaus zu erhalten, muss der Freistaat rechtzeitig ein Landesprogramm arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit entwickeln.
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Derzeit profitieren sachsenweit 280 Kitas vom Programm „KINDER STÄRKEN 2.0“, das über den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert wird. Es zeigt nachweislich Wirkung. Da die ESF-Förderung im Jahr 2027 ausläuft, ist der Freistaat gefordert, rechtzeitig die Fortführung durch ein Landesprogramm Kita-Sozialarbeit abzusichern und eine Weiterentwicklung zu ermöglichen.
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Das Landesförderprogramm ‚Berufliche Weiterbildung Sachsen‘ bietet hierzu gute Ansätze, um Weiterbildungen zu fördern. Der so finanzierte individuelle Weiterbildungszuschuss muss im sächsischen Weiterbildungsgesetz verankert werden. So gelingt es, die Förderung mehr an der Nachfrage auszurichten, statt lediglich die etablierten Angebote zu verstetigen.
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Sachsen soll sich dazu bekennen, die sachsenweit 2100 Plätze in Freiwilligendiensten abzusichern. Darüber hinaus ist eine dynamische Förderung notwendig, die fünf Prozent Inflationsausgleich ermöglicht. Nur so kann ein Wegfall der vielen Einsatzstellen bei kleinen Trägern verhindert und das Engagement der Freiwilligen bestärkt werden werden.
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