Kontaktaufnahme

Aufnahmebedingungen

 

 Für die Mitgliedschaft im Paritätischen Sachsen sind folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Organisation ist eine juristische Person.
  • Es ist keine Zugehörigkeit zu einem anderen Spitzenverband gegeben bzw. sollte die Organisation nach eigenem Selbstverständnis keinem anderen Spitzenverband angehören.
  • Es wird einer wohlfahrtspflegerischen Tätigkeit nachgegangen.
  • Es liegt eine anerkannte Gemeinnützigkeit vor.
  • Die Organisation ist im Freistaat Sachsen tätig oder will in Sachsen tätig werden.
  • Es ist keine Dominanz der öffentlichen Hand gegeben.
  • Die Organisation verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Interessen:

    • Es liegt keine Befreiung vom § 181 BGB vor.
    • Es gibt keine Dominanz von Vereinsmitgliedern, die in ökonomischer Abhängigkeit zum Verein stehen, bzw. keine Dominanz erwerbswirtschaftlich orientierter Gesellschafter oder staatlich dominierter Organisationen mit einer Stimmgewalt von über 50 Prozent.
    • Mitarbeiter bestimmen in Organen nicht über ihre eigenen Rechte und Pflichten.
    • Das 4-Augen-Prinzip wird gewährleistet.
    • Es gibt eine Trennung von operativen Funktionen und Aufsichtsfunktionen.

  • Die Organisation verwirklicht den Verbandszweck gemäß § 2 der Satzung des Paritätischen Sachsen. Hier die Satzung lesen...
  • Die Organisation bekennt sich zu Toleranz und Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedsorganisationen. Als Ausdruck der Gegenseitigkeit wird erwartet, dass eine Paritätische Mitgliedsorganisation oder der Paritätische in der Satzung als heimfallberechtigt bezeichnet wird.
  • Die Organisation verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen gem. §§ 145 bis 147 Abgabenordnung. (Nachlesen auf www.dejure.org)