Aufgaben von gesetzlichen Betreuer*innen in Abgrenzung zur Leistungsverpflichtung sozialer Dienste
Häufig existieren in Einrichtungen der sozialen Arbeit, in denen sich Betreute aufhalten, Unklarheiten darüber, über welche Aufgaben und Befugnisse gesetzliche Betreuer*innen tatsächlich verfügen und für welche Angelegenheiten die Einrichtung zuständig ist.
Um Missverständnisse auszuräumen und gegenseitigen Vorwürfen vorzubeugen, wird im Seminar anhand verschiedener Aufgabenbereiche einer Betreuung eine Kompetenzabgrenzung zwischen den Mitarbeitenden der Einrichtung einerseits und den Aufgaben der gesetzlichen Betreuer*innen andererseits vorgenommen.
Mitarbeitende von Einrichtungen, in denen sich Betreute aufhalten, gesetzliche Betreuer*innen
• Übersicht zu den Änderungen im Betreuungsrecht 2023, insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis zwischen Ehegatten im Rahmen der Gesundheitssorge
• Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der gesetzlichen Betreuung und Stärkung des Selbstbestimmungsrechts der Betreuten
• Abgrenzung der rechtlichen Betreuung von sozialer Betreuung durch Einrichtungen und Dienste
• Aktuelle Rechtsprechung zur Abgrenzungsproblematik, z.B.:
- Arztbesuche, Erledigung von Besorgungen
- Regelung höchstpersönlicher Angelegenheiten u.a.m.
- Aufsichts- und Fürsorgepflicht
- Anwendung freiheitsentziehender Maßnahmen
Vortrag mit Diskussion, Praxisbeispiele, Fallbesprechung
Dr.
Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)
Mitglieder: 137 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
---|---|---|
28.10.2024
09:00 - 16:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
anmelden |
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