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Betriebliches Eingliederungsmanagement

Aktuell, rechtssicher und praktikabel

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) dient dazu, die Arbeitskraft der Arbeitnehmer*innen nach längerer Arbeitsunfähigkeit wiederherzustellen und langfristig zu erhalten. Ihm kommt außerdem bei jeder krankheitsbedingten Kündigung eine Schlüsselrolle zu. Da Gesetz und Rechtsprechung aber schon an die Einladung der Arbeitnehmer*innen zum BEM hohe Anforderungen stellen und es auch bei der weiteren Durchführung des BEM rechtlich viel zu beachten gibt, passieren hier in der Praxis oft Fehler. Diese fallen in der Regel erst im Kündigungsschutzprozess auf und werden dann zum Problem.

Dieses Seminar verhilft Ihnen, teure Fehler zu vermeiden und erläutert Ihnen die rechtssichere - vor allem datenschutzkonforme - Einladung und Durchführung sowie Standardisierungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen.

 

Das Kurzseminar ist der zweite Teil des dreiteiligen Onlineangebotes Aktuelles Praxiswissen aus dem Arbeitsrecht (Teil 1-3)
am 02.02.2023, 9.3.2023 sowie 04.04.2023
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Zielgruppe

Führungskräfte; Personalverantwortliche; BEM - Beauftragte

Inhalte

• Was ist betriebliches Eingliederungsmanagement und wann ist die Durchführung verpflichtend?
• Rechtliche Anforderungen an Einladung und Durchführung
• Datenschutz und BEM
• Standardisierungsmöglichkeiten für Unternehmen

Methoden

Vortrag, 10 - 15min Frageteil im Anschluss

Dozent*in:

Daniela Guhl
(Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht)

Kosten:
105 EUR
Mitglieder: 74 EUR
Seminar-Nr:
M 23-03-09
Anmeldung bis:
02.03.2023

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
09.03.2023
13:00 - 14:30 Uhr
Online

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++ Unser Seminar-TIPP ++

Fehlverhalten Ihres Personals – was tun?

am 06.05.
 l 09.00 - 12.30 Uhr l online
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Freie Plätze...

...für Kurzentschlossene!
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