„Immer mit einem Bein im Gefängnis?“
Aufsichtspflicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Als meist unbestrittene Aussage gilt, dass Fachkräfte in Kitas oder anderen
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe „immer mit einem Bein im Gefängnis“
stehen, weil sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn unter ihrer
Verantwortung etwas Schlimmes passiert. Aber das Gegenteil ist der Fall:
„Pädagogisch nachvollziehbar begründete Handlungen können keine
Aufsichtspflichtverletzung sein.“ Ja, was denn nun? Klare Antworten sind
möglich und werden gegeben. In diesem Seminar erlangen Sie Kenntnisse über die
nötigen gesetzlichen Grundlagen der Aufsichtspflicht und deren praktische
Anwendung im pädagogischen Alltag.
Fachkräfte aus Kitas und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
• Verpflichtung zur Selbständigkeitserziehung nach §1626 BGB • Inhalte der
Personensorge nach §1632 BGB • Zumutbarkeit und Aufsichtspflicht • Anfang und
Ende der Aufsichtspflicht • Übertragbarkeit • Diskussion von Beispielen aus
dem Kreis der Teilnehmenden
Vortrag, Austausch
Martin Cramer
(Diplomsozialpädagoge, Selbständiger Fachberater für Kindertageseinrichtungen
)
Mitglieder: 154 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
---|---|---|
07.04.2025
09:00 - 16:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
anmelden |
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Freie Plätze...
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