„Immer mit einem Bein im Gefängnis?“
Aufsichtspflicht in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Als meist unbestrittene Aussage gilt, dass Fachkräfte in Kitas oder anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe „immer mit einem Bein im Gefängnis“ stehen, weil sie zur Rechenschaft gezogen werden, wenn unter ihrer Verantwortung etwas Schlimmes passiert. Aber das Gegenteil ist der Fall: „Pädagogisch nachvollziehbar begründete Handlungen können keine Aufsichtspflichtverletzung sein.“ Ja, was denn nun? Klare Antworten sind möglich und werden gegeben.
In diesem Seminar erlangen Sie Kenntnisse über die nötigen gesetzlichen Grundlagen der Aufsichtspflicht und deren praktische Anwendung im pädagogischen Alltag.
Fachkräfte aus Kitas und anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
• Verpflichtung zur Selbständigkeitserziehung nach §1626 BGB
• Inhalte der Personensorge nach §1632 BGB
• Zumutbarkeit und Aufsichtspflicht
• Anfang und Ende der Aufsichtspflicht
• Übertragbarkeit
• Diskussion von Beispielen aus dem Kreis der Teilnehmenden
Vortrag, Austausch
Martin Cramer
(Diplomsozialpädagoge, Selbständiger Fachberater für Kindertageseinrichtungen
)
Mitglieder: 154 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
---|---|---|
07.04.2025
09:00 - 16:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
anmelden |
++ Seminar-TIPP ++
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22.06. - 24.06.2025 l
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Freie Plätze...
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