Rechtssicherer und effektiver Umgang mit dem Betriebsrat
Seminar für Arbeitgeber
Den Grundsatz für den Umgang mit dem Betriebsrat beschreibt das Betriebsverfassungsgesetz als „vertrauensvolle Zusammenarbeit“.
Neben den Fragen der Betriebsverfassung geht es dabei für Geschäftsführung und Leitung vor allem um die Frage, wie der Betriebsrat bei welchen unternehmerischen Entscheidungen einzubeziehen ist und welche Besonderheiten dabei im Tendenzbetrieb zu berücksichtigen sind.
Geschäftsführung und leitende Mitarbeitende sozialer Unternehmen
1. Änderungen durch das Betriebsrätestärkungsgesetz 2021
2. Fragen der Betriebsverfassung
• Rechte und Pflichten der Betriebsratsmitglieder sowie der Ersatzmitglieder
• Betriebsversammlung, Sprechstunden, Schulungsanspruch des Betriebsrates
• Besonderer Kündigungsschutz
• Besonderheiten der Mitbestimmung im Tendenzbetrieb
• Abschluss und Inhalt von Betriebsvereinbarungen
3. Einbeziehung des Betriebsrates bei Entscheidungen
• Einstellung und Versetzung von Mitarbeiter*innen
• Anhörungsrecht des Betriebsrates bei Kündigung
• Regelung sozialer Angelegenheiten (Arbeitszeitregelung, Dienstplanung, Fragen der Betriebsordnung u.a.)
• Einführung von Kontroll- und Überwachungssystemen
• Alkohol- und Rauchverbot im Unternehmen
Vortrag mit Diskussion, Praxisbeispiele, Fallbesprechung
Das Mitbringen eines aktuellen Betriebsverfassungsgesetzes wäre wünschenswert.
Dr.
Thomas Auerbach
(Dipl.-Jurist)
Mitglieder: 161 EUR
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
---|---|---|
25.09.2024
09:00 - 16:00 Uhr |
Paritätischer Sachsen, Landesgeschäftsstelle Am Brauhaus 8 01099 Dresden |
anmelden |
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