Vorstandsarbeit in einer Selbsthilfeorganisation
Zwischen Gestaltungsmöglichkeiten und gesetzlichen Regelungen
In einer als Verein zusammengeschlossenen Selbsthilfeorganisation gilt das Vereinsrecht vollumfänglich. Das heißt, der Vorstand hat eine umfassende Leitungsverantwortung. Er führt die Geschäfte des Vereins im Auftrag der Mitgliederversammlung. Von der Verantwortung für die Satzung bis zum Datenschutz, von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung über das Delegieren von Aufgaben bis hin zum Zuwendungsempfängerregister und vielen Dingen mehr reichen seine Zuständigkeiten.
Vorstandsarbeit heißt aber auch, das Vereinsleben zu befördern, Mitglieder zu gewinnen, alle einzubeziehen und Impulse für die weitere Entwicklung zu geben. Der Vorstand bestimmt neben der Mitgliederversammlung entscheidend mit, wohin die Reise des Vereins geht.
Vorstände von als eingetragener Verein firmierenden Selbsthilfeorganisationen oder Interessierte, die sich als Vorstand zur Wahl stellen wollen
• Was heißt „der Vorstand führt den Verein“? Was alles ist Geschäftsführungsverantwortung?
• Welche gesetzlichen Regelungen flankieren die Tätigkeit des Vorstands?
• Vorstandsarbeit funktioniert nur im Team – wie kann sich der Vorstand organisieren?
• Die „Vordenkerrolle“ des Vorstands
• Als Vorstand glücklich im Ehrenamt
Technische Voraussetzungen:
• PC, Laptop oder Tablet mit aktuellem Betriebssystem und Audio (ggf. USB-Headset) und Webcam
• stabile Internetverbindung
Dies ist ein kostenfreies Angebot der Selbsthilfeakademie Sachsen, gefördert durch die AOK Plus. Es richtet sich vorrangig an Aktive der Selbsthilfe. Um eine frühe Anmeldung wird gebeten.
Brigitte Schramm
(Management- & Organisationsberatung, Gründungsbegleitung)
Datum/Uhrzeit | Ort | Anmeldung |
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01.10.2025
15:00 - 17:30 Uhr |
Online Online |
anmelden |
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