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Menschenrechte konkret: Soziale und internationale Ordnung

Logo der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen

 

In der Reihe „Menschenrechte konkret“ erzählen sächsische Organisationen der Sozial- und Bildungsarbeit, was einzelne Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für ihre Arbeit bedeuten. Heute: Kompetenzzentrum für Gemeinwesenarbeit und Engagement e.V. zu Artikel 28 - Soziale und internationale Ordnung.

Diesmal sprachen wir mit Angela Klier, Vorständin des Kompetenzzentrums für Gemeinwesenarbeit und Engagement e.V., über die Bedeutung des Artikels 28 und dessen Auswirkungen auf die praktische Arbeit des Vereins.

Welche Rolle spielt Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Ihrer Organisation, wenn Sie an Mitarbeitende oder Zielgruppen denken?

Das Kompetenzzentrum für Gemeinwesenarbeit und Engagement e.V. (KGE) ist ein noch recht junger Verein, der zwar bereits nach einem eigenen Konzept arbeitet, sich jedoch noch kein Leitbild gegeben hat. Im Umgang miteinander - sowohl intern als auch extern in der Arbeit mit Zielgruppen - steht für uns die Menschenwürde an oberster Stelle. Menschenwürde wohnt dem Menschsein inne und folglich sind Menschenrechte von keinem bestimmten vorherigen Verhalten, keiner Herkunft, keinem Geschlecht oder anderen Merkmalen abhängig.

Worin sehen Sie die größten gesellschaftlichen Herausforderungen in Bezug auf Artikel 28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte?

Eine große gesellschaftliche Herausforderung und damit die größte verbindliche Aufgabe des Staates ist es, Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Gleichbehandlung und Solidarität sollten unser Miteinander auszeichnen und Menschenrechtsverletzungen dürfen nicht weiter als Besonderheit in fernen Ländern abgetan werden. Menschenrechtsbildung muss daher Eingang in alle Bildungspläne finden -  beginnend in der Grundschule bis hin zur Erwachsenenbildung. Das setzt voraus, dass die Menschenrechtsbildung selbst wertschätzend und auf die Zielgruppe abgestimmt ist. Sie ist gleichzeitig eine antirassistische und diskriminierungsfreie Bildungsarbeit.

Welche Lösungen für diese Herausforderungen sehen Sie?

Bildung kann einen Prozess hin zu einer Gesellschaft unterstützen, die die Würde und Rechte aller Menschen anerkennt. Struktureller und institutioneller Rassismus muss thematisiert und reduziert werden. Die Achtung und Gewährleistung der Menschenrechte ermöglicht eine Gesprächskultur, die offenen Meinungsaustausch fördert und gleichzeitig vor diskriminierenden Äußerungen schützt.

Was tun Sie in Ihrer Arbeit dafür, diesen Aspekten der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gerecht zu werden?

In unsere Angebote der politischen Bildung fließen die Aspekte der Menschenrechtsbildung ein, indem wir aufklären über Menschenrechte, sie benennen und Inhalte sowie Deutungen kommunizieren und diskutieren. Es ist uns wichtig, so ein Bewusstsein für Menschenrechte zu schaffen und ihre Relevanz für das eigene Leben zu entdecken. Erst dann wird es möglich, Menschenrechtsverletzungen zu erkennen sowie sich für eigene und für die Rechte anderer einzusetzen.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte - Artikel 28

Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Lesen Sie mehr über die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auf www.institut-fuer-menschenrechte.de


Das Kompetenzzentrum für Gemeinwesenarbeit und Engagement e.V. ist eine von rund 200 Organisationen, die sich der Erklärung für eine menschenrechtsorientierte Sozial- und Bildungsarbeit in Sachsen angeschlossen haben.

Ihre Organisation möchte die Erklärung ebenfalls unterzeichnen?

Senden Sie eine E-Mail an nicole.boerner(at)parisax.de oder rufen Sie an unter 0351/ 828 71 152.


Alle bereits erschienen Interviews der Reihe können Sie hier lesen.