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Ablehnung – und dann?

Neuregelungen zur Duldung und Chancen-Aufenthaltsrecht

Am Ende eines Asylverfahrens steht regelmäßig die (teilweise) Anerkennung als international schutzberechtigte Person, die Feststellung von Abschiebungsverboten - oder eine (formelle oder materielle) Ablehnung des Asylantrages. In diesen Fällen stellen sich viele Fragen, z.B. ob ein Rechtsschutzverfahren sinnvoll ist, ob es andere Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung im Einzelfall gibt oder ob eine Ausreise erfolgen muss und wenn ja, wie dieses Verfahren abläuft.

Im Seminar werden die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten als Übersicht und das jeweilige Vorgehen erläutert und dargestellt. Insbesondere werden die Regelungen des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts sowie des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes näher beleuchtet (Stichwort: Spurwechsel).

Zielgruppe

Hauptamtlich (und ehrenamtlich) Tätige in der Beratung von Ausländer*innen, Mitarbeitende in Behörden

Inhalte

• Rechtsschutzmöglichkeiten im Überblick
• Erteilungsvoraussetzungen einer Duldung (hier auch „qualifizierte“ Duldungen)
• Aufenthaltsverfestigung für Geduldete
• Ablauf eines Aufenthaltsbeendigungsverfahrens

Methoden

Vortrag, Besprechung von konkreten Fragestellungen und interaktiver Gruppenaustausch

Voraussetzungen

Die Teilnahme erfordert wenig bis keine juristischen Vorkenntnisse. Grundkenntnisse zum Asylverfahren (siehe Seminar Asylrecht kompakt vom 25.3.2024) sind von Vorteil.

Hinweise

Nutzen Sie bei Bedarf zur Vorbereitung unsere Hinweise zu den technischen Voraussetzungen (PDF) sowie nützliche Tipps rund um die gelungene Teilnahme (PDF) an einem Online-Seminar bzw. die barrierearme Version der Infoblätter (PDF).

Dozent*in:

Carolin Helmecke
(Rechtsanwältin)

Kosten:
155 EUR
Mitglieder: 109 EUR
Seminar-Nr:
F-M 24-09-18
Anmeldung bis:
11.09.2024

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
18.09.2024
09:00 - 13:00 Uhr
Online

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