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Digitale Barrierefreiheit

Rechtliche Vorgaben für öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird am 28. Juni 2025 in Kraft treten. Ziel des Gesetzes ist es, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und damit ihr Recht auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu stärken. Denn Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Frage der sozialen Verantwortung. Darüber hinaus ist es eine Möglichkeit, sich von der Konkurrenz abzuheben und neue Kundengruppen zu erschließen.

Gemäß dem Gesetz müssen Produkte oder Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Kommen Akteure den Pflichten nach dem BFSG nicht nach, drohen Abmahnungen, Vertriebsverbote und Bußgelder von bis zu hunderttausend Euro.

Im Seminar lernen Sie die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der praktischen Umsetzung kennen. Am Ende des Seminars haben Sie ausreichend Zeit, Ihre individuellen Fragen zu stellen.

Zielgruppe

Wirtschaftsakteure, die erfasste Produkte oder Dienstleistungen anbieten
(Ausnahmen: Dienstleistungen von Kleinstunternehmen)

Inhalte

Rechtliche Grundlagen:
• Sind Ihre Branche und Unternehmensgröße vom BFSG betroffen?
• Welche Produkte und Dienstleistungen müssen Sie barrierefrei gestalten?
• Welche Unterschiede bestehen zwischen dem BFSG und anderen Gesetzen zur Barrierefreiheit?
• Wie können Sie bestehende Maßnahmen an die neuen Anforderungen anpassen?
• Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Praxisbeispiele:
Anhand konkreter Beispiele aus verschiedenen Branchen zeigen wir Ihnen, wie Sie die Anforderungen des BFSG erfolgreich umsetzen können.

Hinweise

Nutzen Sie bei Bedarf zur Vorbereitung unsere Hinweise zu den technischen Voraussetzungen (PDF) sowie nützliche Tipps rund um die gelungene Teilnahme (PDF) an einem Online-Seminar bzw. die barrierearme Version der Infoblätter (PDF).

Dozent*in:

Dr. Marie Sophie Arendt
(Rechtsanwältin)

Kosten:
105 EUR
Mitglieder: 74 EUR
Seminar-Nr:
M-R 25-06-26
Anmeldung bis:
19.06.2025

Datum/Uhrzeit Ort Anmeldung
26.06.2025
10:00 - 11:30 Uhr
Online

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++ Seminar-TIPP ++

Auftanken mit Yoga, Meditation & Wandern  
3-Tages-Seminar im Klosterhof

22.06. - 24.06.2025 l
Klosterhof St. Afra Meißen
Infos & Anmeldung hier

Freie Plätze...

...für Kurzentschlossene!
In den folgenden Seminaren sind noch freie Plätze verfügbar:

 

Kindeswohlgefährdung erkennen und handeln - "Fallwerkstatt"
08.04.2025 l Dresden
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Das Personalgespräch - Spannungsfeld zwischen Kritik und Kooperation
15.04.2025 l Dresden
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Seminar für Stellvertreter*innen - Führung aus der zweiten Reihe
05.05.2025 l Online
Infos & Anmeldung hier

 

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