Satzung des Paritätischen Sachsen
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Auszug:
§ 2 Verbandszweck
Der Verband ist Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. In ihm schließen sich gemeinnützige und mildtätige soziale Organisationen zusammen, um sachkundig und zeitgerecht, ohne parteipolitische oder konfessionelle Bindungen, soziale Arbeit zum Wohle der Gemeinschaft und der einzelnen Menschen zu leisten. Der Verband wahrt und fördert die Eigenständigkeit seiner Mitglieder. Er bejaht die Vielfältigkeit der sie zu ihrer sozialen Arbeit bewegenden Gründe und übt unter Wahrung dieser Selbständigkeit und der Eigenart seiner Mitglieder Ordnungs- und Koordinierungsfunktionen aus. Er unterstützt sie bei der Suche nach neuen Wegen in der Wohlfahrtspflege. Er erwartet von seinen Mitgliedern gegenseitige Toleranz, Rücksichtnahme, Förderung und Ergänzung. Er ist offen für gemeinnützige soziale Vereinigungen, deren Ziele und Methoden an den Geboten der Menschlichkeit ausgerichtet sind.
(2) Der Verband fördert und repräsentiert seine Mitglieder in ihrer fachlichen Zielsetzung und vertritt sie in ihren rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Zielen. Dazu obliegt es ihm insbesondere:
- seine Mitgliedsorganisationen zu beraten, zu informieren sowie deren Interessen und ihre fachlich methodische soziale Arbeit und Bildungsarbeit zu fördern
- die Mitgliedsorganisationen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu vertreten
- die Gründung und den Betrieb von Einrichtungen der sozialen Arbeit zu unterstützen
- die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedsorganisationen untereinander, mit anderen Verbänden und den staatlichen Institutionen zu fördern
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedsorganisationen aus- und fortzubilden
- soziales Engagement und wohlfahrtspflegerische Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern zu wecken, zu entwickeln und anzuerkennen;
- ehrenamtliche Arbeit zu entwickeln und zu fördern
- Untersuchungen und Weiterentwicklungen der sozialen Arbeit durch Wissenschaft anzuregen und zu fördern
- Mitgliedsorganisationen und die Öffentlichkeit über die Arbeit zu informieren und die Mitgliedsorganisationen durch Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen
- für Mitgliedsorganisationen Finanzierungsmöglichkeiten zu erschließen.
(3) Der Verband verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Wohlfahrtszwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
(4) Der Verband kann in begründeten Ausnahmen auch selbst wohlfahrtspflegerische Einrichtungen schaffen und unterhalten. Dies erfolgt in Abstimmung mit regional tätigen Mitgliedsorganisationen. Der Verband darf dabei nicht in Konkurrenz zu seinen Mitgliedsorganisationen treten.
(5) Der Verband kann Projekte im Ausland unterstützen und selbst durchführen. Auch insoweit darf er nicht in Konkurrenz zu seinen Mitgliedsorganisationen und auch nicht zu Mitgliedsorganisationen anderer Landesverbände des Paritätischen Gesamtverbandes oder zu überregionalen Mitgliedsorganisationen des Gesamtverbandes treten.
(6) Der Paritätische Sachsen wirkt mit anderen Körperschaften planmäßig zusammen.